Versicherungsrecht

Hartmut Kilger                                     

Fachanwalt für Sozialrecht

Auch das private Versicherungsrecht leidet heute unter Finanzierungsproblemen. Das gilt vor allen dort, wo Personen versichert sind (private Kranken-, Renten- und Unfallversicherung). Der Streit über das Vorliegen des Versicherungsfalls einerseits oder andererseits darüber, ob bei Abschluss der Versicherung der Versicherungsantrag vollständig ausgefüllt worden ist, muss nicht selten gerichtlich ausgetragen werden.

Da sich auch dieses Rechtsgebiet inzwischen zu einem Spezialgebiete entwickelt hat, bedarf es hierzu besonderer Erfahrung und Fortbildung. Das gilt nicht zuletzt unter der Geltung des gerade erst in Kraft getretenen neuen Versicherungsvertragsrechts. Das Rechtsgebiet bearbeite ich altershalber nur noch in speziellen Fällen.