Sozialrecht

Hartmut Kilger                                     

Fachanwalt für Sozialrecht

Ich bin seit knapp 40 Jahren Anwalt. Mein zentrales Schwerpunktgebiet ist das Sozialrecht geworden. Seit fast 25 Jahren bin ich Fachanwalt auf diesem Gebiet.

Das Sozialrecht ist eines der wichtigsten Gebiete unserer Rechtsordnung. Dennoch gibt es bisher zu wenig Spezialisten auf diesem Gebiet. Denn das Sozialrecht ist sehr weit gefächert. Es umfasst die Bereiche der gesetzlichen Versicherung wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung. Dazu gehört aber auch das Sozialhilferecht,, und zwar nicht nur, wenn es nur um Sozialhilfeleistungen geht, sondern vor allem auch dann, wenn das Sozialamt bei Eltern oder Kindern Regress nehmen will. Die Bereiche der Opferentschädigung und des Schwerbeschädigtenrechts gehören ebenso dazu. Schliesslich umfasst es auch den Versorgungsausgleich bei Ehescheidung.

Auf der anderen Seite erheben die Sozialsysteme Beiträge. Damit sind besonders Unternehmen und Selbständige, inzwischen auch sehr viele Einzelpersonen betroffen. Dieses Gebiet wird um so wichtiger, je knapper die Mittel werden. Der Kampf um die Beitragslast kann für Unternehmen zur entscheidenden Weichenstellung werden. Hier ist rechtzeitige Beratung besonders wichtig.