Adressaten

Hartmut Kilger                                     

Fachanwalt für Sozialrecht

Ich wende mich an:

1. An Anwälte, die für ihre Mandatsbearbeitung einen Fachmann auf dem weiten Gebiet des Sozialrechts einschalten wollen.

2. An Anwälte, die sich um die eigene Altersversorgung kümmern müssen. Das ist nach den BSG-Entscheidungen vom 03.04.2014 und den neuen §§ 46, 46a BRAO, §§ 231 Absatz 4b ff, 286 f SGB VI für den Altbestand besonders wichtig (also die Anwälte, die schon vor diesem Datum in einem Anstellungsverhältnis als Anwalt tätig waren).

3. An Personen, die sich im Räderwerk des Sozialgefüges - vor allem bei Rentenansprüchen - nicht mehr zurecht finden und Hilfe benötigen.

4. An Personen, die auf Grund von Verletzungen psychisch oder körperlich leiden und die Verantwortlichkeit Dritter oder einen Sozialleistungsträger hierfür in Anspruch nemen müssen.

5. An Unternehmen und Selbständige, die sich mit Sozialversicherungen wegen unzumutbarer Beitragslasten auseinanderzusetzen haben (das betrifft vor allem die Rentenversicherung - zu der z.B. auch die Künstlersozialkasse gehört).

6. An andere Freiberufler (vor allem Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Architekten, Steuerberater, Apotheker u.a.), die ihre Alters- und Berufsunfähigkeitsversorgung im Blick haben müssen. Auch für sie ist - wenn sie in einem Anstellungsverhältnis stehen - das Befreiungsrecht zugunsten ihres Versorgungswerk derzeit auf dem Prüfstand.