Berufst. Versorgungswerke

Hartmut Kilger                                     

Fachanwalt für Sozialrecht

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte, Patentanwälte und Wirtschaftsprüfer gehören als klassische Freie Berufe ihren beruflichen Kammern an. Für sie gilt ein jeweils eigenständiges Berufsrecht; ausserdem bestehen für sie eigene Einrichtungen für Altersversorgung und Berufsunfähigkeitsvorsorge eingerichtet. Die Arbeit auf diesem Sektor ist mein Hauptgebiet. Ich bin seit 1985 im Bereich der Berufsständischen Versorgung tätig.

Hoch virulent ist zur Zeit die Frage nach dem Berufsbild der Freien Berufe und de der hieraus folgenden Möglichkeit der Befreiung von angestellten Freiberuflern (im Anwaltsbereich: Syndici) nach § 6 SGB VI. Sie betrifft das Rechtsverhältnis zur Deutschen Rentenversicherung. Auf diesem Feld liegt zur Zeit das Schwergewicht meiner Arbeit. Mandate gegen Versorgungswerke übernehme ich aus naheliegenden Gründen nicht.

In meiner Verbandstätigkeit im Deutschen Anwaltverein und in der Satzungsversammlung konnte ich am Ausbau des Berufsrechts der Rechtsanwälte mitwirken. Im Bereich der Syndikusrechtsanwälte habe ich deswegen Kontakt zu vielen Rechtsanwaltskammern.